
Ab dem 27. Februar 2018 wird Internetnutzern mit deutschen IP-Adressen, die Bücher in der Bibliothek gutenberg.org lesen möchten, die folgende Meldung angezeigt:
Fehler 403
Vielleicht hast du nur eine falsche URL. Gehen Sie zuerst zu www.gutenberg.org/ebooks, um festzustellen , ob der Fehler weiterhin besteht.
Wenn Sie den Fehler erneut erhalten, überprüfen Sie Folgendes: Besuch von einer deutschen Internetadresse? Ab dem 27. Februar 2018 sind Adressen in Deutschland gesperrt. Weitere Informationen finden Sie unter block.pglaf.org/germany.shtml.
Wenn Sie dem Link folgen, finden Sie eine ausführlichere Erklärung. Eine kurze Zusammenstellung von Informationen über den
obigen Link und die
folgenden :
Im Dezember 2015 reichte der S. Fischer Verlag mit Unterstützung der Münchner Anwaltskanzlei Waldorf Frommer (ein den Torrent-Nutzern
vertrauter Deutscher) beim Frankfurter Landgericht eine Klage gegen die Project Gutenberg Literary Archive Foundation (PGLAF) und deren Geschäftsführer Dr. Gregory ein Newby fordert, 18 E-Books zu entfernen oder zumindest für deutsche Benutzer unzugänglich zu machen (Urheberschaft von Heinrich Mann, Thomas Mann und Alfred Döblin). Strafen und Entschädigungszahlungen wurden ebenfalls beantragt.
Der Herausgeber in seiner Klage behauptet, dass die Rechte an den Büchern dieser in der Klage aufgeführten Autoren (die bekanntesten sind Teacher Gnus und Buddenbrooks) nach deutschem Urheberrecht (70 Jahre seit dem Tod des Autors) ihm, dem Verlag vor 2020, gehören 2025 bzw. 2027. Das Projekt Gutenberg ist auf dem Territorium tätig und unterliegt dem US-amerikanischen Recht, wonach alle diese Bücher mindestens 40 Jahre lang - nach 56 Jahren ab dem Datum der Veröffentlichung - gemeinfrei sind. Die entsprechenden Fristen liefen zwischen 1953 und 1976 aus.
Das Frankfurter Gericht erklärte seine Zuständigkeit für die Website gutenberg.org, weil (Zitat) "die Website hat deutschen Inhalt" und entschied sich für den Kläger, der im Wesentlichen alle seine (Herausgeber-) Anforderungen erfüllt hatte:
- den Zugang zu den aufgeführten Werken aus dem Hoheitsgebiet Deutschlands entfernen oder zumindest blockieren. Während der Vorbereitung der Berufung und um die Schaffung eines Präzedenzfalls zu vermeiden (es gibt mindestens einen weiteren ähnlichen Anspruch), blockierte das Projekt Gutenberg den Zugang von Deutschland zur gesamten Bibliothek;
- eine Liste aller Downloads dieser Werke bereitstellen, um Lizenzgebühren und / oder Geldstrafen von Urheberrechtsverletzern geltend zu machen. Das Projekt Gutenberg antwortete auf diese Anforderung, dass Protokolle seit Inkrafttreten des Patriot Act in den USA ausschließlich zum Zwecke der Verfolgung technischer Fehler etwa zwei Monate lang gespeichert werden.
- die Hälfte der Rechtskosten bezahlen. Die Menge ist derzeit unbekannt. Ich möchte Sie daran erinnern, dass Project Gutenberg eine gemeinnützige Organisation ist, die keinen Gewinn erzielt und ausschließlich aus Spenden besteht.
Details in Form von Fragen / Antworten -
unter dem Link (Englisch)