Kostenloses WLAN: Das deutsche Gericht hebt die Strafen für Kaffeehäuser für Urheberrechtsverletzungen von Kunden auf

Im Juli dieses Jahres hat der Bundesgerichtshof das Rechtskonzept der Störerhaftung ( übersetzt als „Ausfall des Netzes“) beendet. Dieses Gesetz besagt, dass die Verantwortung für das Herunterladen von Raubkopien durch Benutzer von öffentlichem WLAN bei der Organisation liegt, die den Zugang zum Netzwerk (Café, Hotel usw.) gewährt hat.

Das Gerichtsurteil sollte zu einer Erhöhung der Anzahl der Punkte mit kostenlosem drahtlosem Internetzugang im Land führen.

Details unter dem Schnitt.


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Störerhaftung - worum geht es?


Im Jahr 2010 hat der Oberste Bundesgerichtshof die Eigentümer von Mobilfunknetzen für das Herunterladen von Raubkopien verantwortlich gemacht. Das Gesetz heißt Störerhaftung. Es heißt, dass der Besitzer eines Restaurants (oder eines anderen Unternehmens), das seinen Kunden kostenloses WLAN zur Verfügung stellt, eine Geldstrafe von 100 € erhält, wenn einer der Besucher Raubkopien herunterlädt (was das Urheberrecht eines anderen verletzt).

Aufgrund der Störerhaftung gibt es in Deutschland die Hälfte der Cafés mit kostenlosem WLAN als in Großbritannien oder Norwegen. Im ganzen Land gibt es pro zehntausend Einwohner nur zwei freie Zugangspunkte zum Netzwerk. Unter den wenigen dieser Punkte sind beispielsweise die sogenannten Godspots zu nennen, die mehrere protestantische Kirchen in Berlin eröffnet haben . Projektziel: Verbreitung von WLAN in dreitausend Kirchen, um das größtmögliche Gebiet des Landes mit einem Netzwerk abzudecken.

Warum das Gesetz aufgehoben wurde


Der Grund für die Aufhebung der Störerhaftung war der Fall , der beim Betreiber von zwei Knoten des TOR-Netzes auftrat. Er hatte mehrere Wi-Fi-Punkte und jemand nutzte dieses Netzwerk, um eine Raubkopie von Dead Island zu verteilen. Da es in solchen Fällen fast unmöglich ist, den Angreifer zu berechnen, hat der Inhaber des Urheberrechts, der Entwickler von Deep Silver, eine Klage gegen den Eigentümer des Netzwerks eingereicht und eine Entschädigung in Höhe von eintausend Euro verlangt.

Der Angeklagte reichte eine Gegenklage ein und bekannte sich nicht schuldig. Infolgedessen hat sich der Bundesgerichtshof Deutschland angeschlossen.


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Und nach einiger Zeit genehmigte der Bundestag Gesetzesänderungen , wonach die Eigentümer von Hot Spots von der Haftung für Urheberrechtsverletzungen durch Nutzer ihrer Netze befreit sind.

Zunächst befürchteten Wi-Fi-Anbieter , dass das Gesetz nicht der Richtlinie 2004/48 / EG „Zur Verwirklichung von Rechten des geistigen Eigentums“ entspricht. Es heißt, dass der Inhaber des Urheberrechts verpflichtet ist, eine Entschädigung für Schäden zu zahlen , die infolge einer Urheberrechtsverletzung entstanden sind. Der Bundesgerichtshof hat diese Bedenken jedoch ausgeräumt .

Dies sollte Unternehmer dazu ermutigen, mehr kostenlose WLAN-Punkte zu entdecken.

Ein Teil der Geldbußen blieb bestehen


Wi-Fi-Anbieter können nicht einfach kostenloses Wi-Fi anbieten. Sie sind erforderlich, um dieses Netzwerk ordnungsgemäß zu schützen. Zum Beispiel werden wir zum Fall "Langspiel" mit Dead Island zurückkehren. Obwohl der Bundesgerichtshof alle Urheberrechtsverletzungsklagen gegen den Hotspot-Eigentümer zurückgezogen hat, erhielt er eine Geldstrafe wegen unzureichenden Netzwerkschutzes .

Dies ist sowohl im neuen deutschen Recht als auch in der EU-Richtlinie eine zwingende Klausel. Zu den erforderlichen Schutzmaßnahmen gehören: Sperren des Zugriffs auf anonyme Ressourcen (z. B. Dateifreigabe), Registrierung aller Benutzer, Kennwortverschlüsselung usw.

Was weiter


Das Gesetz von 2017 muss noch vor dem Europäischen Gerichtshof geprüft werden. Dies ist jedoch eher eine Formalität: 2016 hat dieses Gericht bereits einen ähnlichen Fall geprüft und entschieden, dass Wi-Fi-Anbieter nicht für Urheberrechtsverletzungen durch Dritte verantwortlich sind. Daher können wir davon ausgehen, dass Unternehmer jetzt eher bereit sind, kostenlose Hot Spots zu organisieren.

Beachten Sie, dass in der EU im Prinzip versucht wird, die WLAN-Abdeckung zu erhöhen. Zu diesem Zweck haben sie das WiFi4EU-Projekt gestartet, das kostenloses WLAN an öffentliche Orte bringen muss. Der Präsident der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker, versprach, dass ganz Europa bis 2020 mit Hot Spots ausgestattet sein wird.



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