Ihre Meinung zu äußern ist in Ordnung. Um zu argumentieren, dass Phrasen aus dem Kontext gerissen werden, die Bedeutung um 180 Grad gedreht wird, was nicht ist - nicht in Ordnung. Reichen Sie Ihre kontroverse Meinung im Namen der staatlichen Stelle und Dritter (Anwälte) ein - überhaupt nicht in Ordnung.
Diese kurze Notiz ist eine Antwort auf die Veröffentlichung
"Arbeitsministerium: Eine Testaufgabe ist ein Arbeitsverhältnis .
" Ich war berührt von dem kategorischen Autor, seinem Wunsch, Menschen zu täuschen, seiner Unfähigkeit, Gesetze und Texte so zu lesen, wie sie geschrieben sind. Daher habe ich ähnlich wie der Autor eine erweiterte Frage an das Arbeitsministerium gesendet und eine Antwort erhalten. Was wir alle wussten, wurde bestätigt.
Ich zitiere:
... der Arbeitgeber hat das Recht, die Durchführung solcher Veranstaltungen (einfache Interviews, mündliche oder schriftliche Prüfungen, „Hausaufgaben“ usw.) unabhängig zu bestimmen und auf der Grundlage dieser Prüfungen einen Wettbewerb durchzuführen.
Nun und so weiter, zu faul, um alles erneut einzugeben
Ein Vorstellungsgespräch ist also nicht der Beginn eines Arbeitsverhältnisses


