Die Vorbereitungen für die Umsetzung des vom Präsidenten im Mai dieses Jahres unterzeichneten Gesetzes über das souveräne Internet laufen auf Hochtouren. Roskomnadzor beteiligte sich ebenfalls an der Arbeit und veröffentlichte eine Reihe von Dokumenten auf dem Bundesportal für Gesetzesentwürfe. Mal sehen, womit diese Agentur uns zufrieden stellen möchte.Projekt Nr. 1
Entwurf einer Bestellung von Roskomnadzor „Nach Genehmigung der Liste der Domainnamengruppen, aus denen die russische nationale Domainzone besteht“.
Wie aus dem Projektpass hervorgeht, ist die Grundlage für die Entwicklung dieses Projekts „Teil 3 von Artikel 14.2 des Bundesgesetzes vom 27. Juli 2006 Nr. 149-„ Über Information, Informationstechnologien und den Schutz von Informationen “. Der Artikel selbst ist noch nicht gültig, er wird ab dem 01.11.2019 in der Gesetzgebung enthalten sein. Was sagt es?
„ Artikel 14.2. Gewährleistung einer nachhaltigen und sicheren Verwendung von Domainnamen in der Russischen Föderation
1. Um eine nachhaltige und sichere Verwendung von Domainnamen in der Russischen Föderation zu gewährleisten, wird ein nationales Domainnamensystem geschaffen, das eine Kombination aus miteinander verbundener Software und Hardware zum Speichern und Abrufen von Informationen über Netzwerkadressen und Domainnamen darstellt.
2. Die Verordnung über das nationale Domainnamensystem, die Anforderungen an es, das Verfahren zu seiner Erstellung, einschließlich der Generierung der darin enthaltenen Informationen, sowie die Regeln für seine Verwendung, einschließlich der Bedingungen und Verfahren für den Zugang zu Informationen, werden von der föderalen Exekutive festgelegt, die die Funktionen ausübt über Kontrolle und Überwachung in den Bereichen Massenmedien, Massenkommunikation, Informationstechnologien und Kommunikation.
3. Das föderale Exekutivorgan, das Kontroll- und Überwachungsfunktionen in den Bereichen Massenmedien, Massenkommunikation, Informationstechnologien und Kommunikation ausübt, legt die Liste der Domainnamengruppen fest, aus denen sich die nationale Domainzone Russlands zusammensetzt.
4. Die Koordinierung der Aktivitäten zur Bildung von Domainnamen, die in der Gruppe der Domainnamen der russischen nationalen Domainzone enthalten sind, erfolgt durch eine gemeinnützige Organisation, deren Gründer die Russische Föderation ist und deren eingetragener Eigentümer die Datenbanken dieser Zone in internationalen Organisationen für die Verteilung von Netzwerkadressen und Domainnamen sind . Im Auftrag der Russischen Föderation werden die Funktionen und Befugnisse des Gründers von der föderalen Exekutive ausgeübt, die Kontroll- und Überwachungsfunktionen in den Bereichen Massenmedien, Massenkommunikation, Informationstechnologien und Kommunikation ausübt. ""
Gemäß dem Entwurf des Dokuments besteht die russische nationale Domainzone aus Domainnamen, die in der Domain der ersten Ebene .RU, ., .SU und / oder ähnlichen Domainnamen enthalten sind, die von einer russischen juristischen Person verwaltet werden.
Roskomnadzor legte mehrere Verordnungsentwürfe zum Verfahren für die Übermittlung von Informationen an das Zentrum für Überwachung und Verwaltung des öffentlichen Kommunikationsnetzes vor. Die Dokumente enthalten Anweisungen zu Zeitpunkt, Verfahren, Zusammensetzung und Format für die Übermittlung von Informationen an das Zentrum für Überwachung und Verwaltung des öffentlichen Kommunikationsnetzes.
Projekt Nr. 2
"
Das Verfahren zur Aufzeichnung von Informationen, die gemäß Artikel 56.2 des Bundesgesetzes vom 7. Juli 2003 Nr. 126-FZ" Über Kommunikation "eingegangen sind." Die Grundlage für die Entwicklung: "Artikel 56.1 Absatz 4 des Bundesgesetzes vom 7. Juli 2003 Nr. 126-FZ" Über Kommunikation "."
Das Dokument definiert die Maßnahmen des Zentrums für die Überwachung und Verwaltung des öffentlichen Telekommunikationsnetzes zur Aufzeichnung von Informationen, die von Telekommunikationsbetreibern, Eigentümern oder anderen Eigentümern von Kommunikationsleitungen über die Staatsgrenze der Russischen Föderation erhalten wurden. Die Abrechnung erfolgt durch Eingabe von Informationen in das Informationssystem zur Überwachung und Verwaltung des öffentlichen Kommunikationsnetzes.
Projekt Nr. 3
„
Nach Genehmigung der Bedingungen , des Verfahrens, der Zusammensetzung und des Formats für die Bereitstellung durch Telekommunikationsbetreiber, Eigentümer oder andere Eigentümer von technologischen Kommunikationsnetzen, Organisatoren der Verbreitung von Informationen im Informations- und Telekommunikationsnetz„ Internet “sowie durch andere Personen, denen eine autonome Systemnummer in elektronischer Form zur Verfügung gestellt wird Artikel 5 Absatz 2 Absatz 4 Unterabsatz 4 des Bundesgesetzes vom 7. Juli 2003 Nr. 126-FZ „Über Kommunikation“. “ Grundlage für die Entwicklung ist der im Titel des Entwurfs angegebene Absatz des Artikels des Gesetzes „Über Kommunikation“.
Dem Dokument zufolge müssen Kommunikationsbetreiber, Eigentümer oder andere Eigentümer von technologischen Kommunikationsnetzen, Organisatoren der Verbreitung von Informationen im Internet sowie andere Personen mit einer autonomen Systemnummer dem Informationssystem Informationen zur Überwachung und Verwaltung des öffentlichen Kommunikationsnetzes in elektronischer Form zur Verfügung stellen:
- Über die Nummer des autonomen Systems sowie die Netzwerkadressen des autonomen Systems.
- Bei Interaktion mit Telekommunikationsbetreibern mit der Nummer eines autonomen Systems, Eigentümern oder anderen Eigentümern von technologischen Kommunikationsnetzen, anderen Personen.
- An den Orten der Verbindung ihrer Kommunikationsmittel mit Kommunikationsleitungen, die die Grenze der Russischen Föderation überschreiten
- An den Installationsorten ihrer Kommunikationsgeräte, die an Kommunikationsleitungen außerhalb des Territoriums der Russischen Föderation angeschlossen sind
- Informationen zu Telekommunikationsnachrichtenrouten
- Informationen zu Hardware- und Softwaretools und zur Infrastruktur Ihres Kommunikationsnetzwerks.
Projekt Nr. 4
„
Nach Genehmigung der Bedingungen , des Verfahrens, der Zusammensetzung und des Formats für die Bereitstellung durch Telekommunikationsbetreiber, Eigentümer oder andere Eigentümer von technologischen Kommunikationsnetzen, andere Personen bei der Nutzung von Kommunikationsleitungen, die die Staatsgrenze der Russischen Föderation überschreiten, Informationen in elektronischer Form über Kommunikationseinrichtungen, die die Interaktion mit solchen Kommunikationsleitungen ermöglichen, auch über andere Kommunikationsleitungen. " Die Grundlage für die Entwicklung: "Artikel 5 Absatz 2 Absatz 4 des Bundesgesetzes vom 7. Juli 2003 Nr. 126-" Über Kommunikation "."
Das Wesentliche ist, dass Kommunikationsbetreiber, Eigentümer oder andere Eigentümer von technologischen Kommunikationsnetzen sowie andere Personen bei der Nutzung von Kommunikationsleitungen, die die Staatsgrenze der Russischen Föderation überqueren, Informationen über Kommunikationseinrichtungen in elektronischer Form zur Überwachung und Verwaltung eines öffentlichen Kommunikationsnetzes in elektronischer Form bereitstellen müssen. Bereitstellung der Interaktion mit solchen Kommunikationsleitungen, auch über andere Kommunikationsleitungen. Anscheinend ist dies eine "zweite" Seite eines interaktiven Formulars, die sich alle im selben Informationssystem befinden. Das Timing ist das gleiche. Wir zitieren:
„Die Inhaber von Mitteilungen müssen spätestens am 15. November 2019 und innerhalb von 5 Arbeitstagen ab dem Datum der Genehmigung eine Genehmigung für den Webdienst beantragen, um die Bereitstellung von Informationen durch Ausfüllen interaktiver Formulare in Ihrem Konto und für neu in Auftrag gegebene Mitteilungen zu gewährleisten Kommunikationsleitungen, die die Staatsgrenze der Russischen Föderation überschreiten - spätestens 15 Werktage ab dem Datum der Inbetriebnahme der entsprechenden Kommunikationsausrüstung und innerhalb von 5 Werktagen ab dem Datum der Genehmigung zur Sicherstellung der Befüllung und teraktivnyh Formen in einem privaten Büro. "
Projekt Nr. 5
"
Nach Genehmigung der Bedingungen , des Verfahrens, der Zusammensetzung und des Formats für die Bereitstellung von Kommunikationsleitungen durch Eigentümer oder andere Eigentümer von Kommunikationsleitungen, die die Staatsgrenze der Russischen Föderation überschreiten, in elektronischer Form von Informationen zum Zweck der Nutzung der Kommunikationsleitung sowie der auf der angegebenen Kommunikationsleitung installierten Kommunikationseinrichtungen." Grundlage für die Entwicklung: „Artikel 5 Absatz 2 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 7. Juli 2003 Nr. 126-„ Über Kommunikation “.“
Das Fazit lautet: Eigentümer oder andere Eigentümer einer Kommunikationsleitung, die die Grenze der Russischen Föderation überschreitet, sollten Informationen darüber austauschen, warum sie solche Leitungen zu welchem Zweck verwenden und welche Kommunikationseinrichtungen auf solchen Kommunikationsleitungen installiert sind. Die Form der Einreichung und die Bedingungen sind die gleichen wie in früheren Projekten, d. H. 15. November 2019
Alle Informationen im Überwachungs- und Verwaltungszentrum des öffentlichen Kommunikationsnetzes werden aktualisiert, sobald sie verfügbar sind. Die Speicherdauer für solche Informationen ist nicht begrenzt.
Der 30. November ist der "Internationale Tag zum Schutz von Informationen". Jetzt, wahrscheinlich am 15. November, dem Geburtstag von Cheburnet, kann der Kalender besonders wichtiger IT-Ereignisse erweitert werden.
Obwohl die schwache Hoffnung, dass die Gesetze endgültig festgelegt werden, weiterhin besteht. Erst neulich hat eine Arbeitsgruppe unter der Kommission der Russischen Union der Industriellen und Unternehmer (RSPP) in Dokumenten die Gefahr einer Einschränkung des Zugangs zur Runet
festgestellt .
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