GIS? oder Nicht-GIS? Das ist die Frage

Hallo Habr!


Der Grund für diese Veröffentlichung ist das Fehlen einer spezifischen Definition einer solchen Einheit wie GIS (State Information System) einerseits und eine vielfältige (manchmal inakzeptable) Interpretation dieses Konzepts andererseits. Die korrekte Klassifizierung des Systems (GIS oder Nicht-GIS) hat unmittelbare praktische Bedeutung: Wenn das System kein GIS ist, werden eine Reihe von obligatorischen (manchmal schwerwiegenden) Anforderungen in die Kategorie der Empfehlungen aufgenommen.


Was ist ein staatliches Informationssystem? Bundesgesetz vom 27. Juli 2006 N 149- "Über Information, Informationstechnologien und den Schutz von Informationen" (im Folgenden als Gesetz bezeichnet) enthält das Konzept eines Informationssystems (als Ganzes) und definiert indirekt GIS.


Ein Informationssystem ist also eine Kombination aus Informationen, die in Datenbanken und Informationstechnologie enthalten sind, und technischen Mitteln, die seine Verarbeitung sicherstellen (Artikel 3 Absatz 2 des oben genannten Gesetzes). Die Definition ist vollständig „technisch“, bezieht sich nicht auf die Rechtsstaatlichkeit und ist meiner Meinung nach spezifisch genug, um keine Kontroversen über den Inhalt des Konzepts zu verursachen. Das Vorhandensein von Begriffen wie "Datenbank", "Informationstechnologie" und "technische Mittel" ermöglicht es uns außerdem, mit hinreichender Sicherheit zu schließen, dass das Informationssystem im Speicher eines Computers gespeichert (und betrieben) ist.


Mit dem Zustandsinformationssystem ist das schon komplizierter. Nach Abs. 1 Abs. 1. Art. 13 Landesinformationssysteme - Bundesinformationssysteme und regionale Informationssysteme, die auf der Grundlage von Bundesgesetzen bzw. Gesetzen der Mitgliedsgruppen der Russischen Föderation auf der Grundlage von Rechtsakten staatlicher Stellen geschaffen wurden. Welche Schlussfolgerungen können aus diesem Konzept gezogen werden?


  1. Staatliche Systeme sind föderalistisch und regional.
  2. Ländersysteme werden auf der Grundlage des Bundesgesetzes oder eines Gesetzes einer Landesbehörde geschaffen.
  3. Regionale Staatssysteme werden auf der Grundlage der Gesetze von Körperschaften oder einer Handlung einer regionalen staatlichen Stelle geschaffen.

Ferner ist Art. Abschnitt 14 des Gesetzes definiert die Ziele der Schaffung eines GIS - dies ist die Verwirklichung der Befugnisse staatlicher Stellen und des Informationsaustauschs zwischen diesen Stellen sowie für andere durch Bundesgesetze festgelegte Zwecke. Es stellt sich sofort die Frage, was eine Regierungsbehörde ist. Und wie korreliert der Begriff „Staatskörper“ im Kontext des Gesetzes mit dem Begriff „Körper der Staatsmacht“, da beide im Gesetzestext enthalten sind? Für die Zwecke dieses Materials stimmen wir zu, dass die Konzepte identisch sind.


Es gibt keine einzige Liste von Zielen für die Erstellung von GIS, aber das Gesetz selbst definiert ein offensichtliches Ziel für sich selbst als Ausübung von Autorität und Informationsaustausch.


"Empowerment" -Wörterbuch von S.I. Ozhegova definiert als "offiziell jemandem das Recht eingeräumt, bestimmte Aktivitäten auszuführen und Geschäfte zu tätigen". Jeder staatliche Körper hat seine eigenen Kräfte, deren Untersuchung es uns ermöglicht zu schließen, dass die Kräfte die Funktionalität des Körpers offenbaren und in einem vereinfachten Sinne die Frage beantworten, warum dieser oder jener Körper geschaffen wurde. Mit anderen Worten, Autorität sind nicht alle Aktivitäten, die von einer Autorität ausgeführt werden, sondern nur die, die eine bestimmte Autorität charakterisieren. Branchenweite Aktivitäten wie Buchhaltung, Personalakten, Einhaltung von Arbeitsschutzstandards, Umweltstandards usw. nicht im Konzept der Autorität enthalten. Meiner Meinung nach ist es zulässig, diesen Ansatz zur Lösung des Problems zu verwenden: die Verordnung über die staatliche Stelle, die Behörde, zu öffnen und zu bestimmen, welche spezifische Behörde vom Informationssystem umgesetzt wird. Wenn eine Antwort gefunden wird, ist dies ein sehr überzeugendes Argument dafür, das Informationssystem als Staat zu betrachten.


Nach Absatz 3 der Kunst. 14 Informationsquellen für GIS sind statistische und andere dokumentierte Informationen, die von Bürgern (Einzelpersonen), Organisationen, Regierungsstellen und lokalen Regierungen bereitgestellt werden. Nach den Quellen zu urteilen, ist es offensichtlich, dass der Informationsgehalt eines GIS nicht aus den Ergebnissen der internen Aktivitäten einer bestimmten staatlichen Stelle bestehen kann.
Von der Regierung der Russischen Föderation, Dekret vom 6. Juli 2015 Nr. 676 genehmigt "Anforderungen an das Verfahren zur Erstellung, Entwicklung, Inbetriebnahme, zum Betrieb und zur Stilllegung staatlicher Informationssysteme und zur weiteren Speicherung der in ihren Datenbanken enthaltenen Informationen." Ich stelle fest, dass aus Sicht dieses Dekrets die Anforderungen für föderale und regionale Exekutivorgane und für die Leitungsgremien staatlicher außerbudgetärer Fonds, die lokalen Behörden, verbindlich sind. Diese Anforderungen sind keine Anforderungen, da sie beratender Natur sind.


In Abschnitt 1 (1) dieser Anforderungen sind die grundlegenden Anforderungen aufgeführt, die bei der Erstellung, Entwicklung, Inbetriebnahme, dem Betrieb und der Außerbetriebnahme von GIS umgesetzt werden sollten:


  • Anforderungen der FSB- und FSTEC-Regulierungsbehörden;
  • Anforderungen an die Organisation und Maßnahmen zum Schutz der im GIS enthaltenen Informationen;
  • Eventuelle Schutzanforderungen für personenbezogene Daten sind im GIS enthalten.
    Gleichzeitig ist Absatz 5 der Kunst. 16 des Gesetzes legt fest, dass die Anforderungen der Regulierungsbehörden (FSB und FSTEC) hinsichtlich des Schutzes von Informationen in GIS überall umgesetzt werden sollten, d. H. alle Körper. Es besteht ein Widerspruch zwischen dem Dekret und dem Gesetz, aber das Gesetz hat eine größere Rechtskraft mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen.

Welche Schlussfolgerungen können aus all dem gezogen werden?


GIS ist ein solches Informationssystem, das eine Reihe von Merkmalen aufweist:


  • auf der Grundlage eines Gesetzes oder einer Handlung einer staatlichen Stelle (Bundes- oder Regionalbehörde) geschaffen;
  • es ist für den Informationsaustausch und für die Ausübung der Befugnisse einer staatlichen Stelle geschaffen, der Zweck der Schaffung kann auch durch das Bundesgesetz festgelegt werden;
  • Informationsgehalt - dokumentierte Informationen, die von Einzelpersonen, Organisationen, Regierungsstellen und lokalen Regierungen bereitgestellt werden;
  • GIS unterliegt den Anforderungen der FSTEC- und FSB-Regulierungsbehörden.

Source: https://habr.com/ru/post/de458732/


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